Blockheizkraftwerke BHKW Kraft Wärme Kupplung...dienen dazu, Strom und Wärme zu erzeugen. Sie werden je nach Wunsch mit Pflanzenöl, Gas, Heizöl oder Diesel betrieben und können strom- bzw. wärmebedarfsgesteuert werden.TÜV geprüft
arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.Ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der elektrische Energie erzeugt. Die bei diesen Prozess gleichzeitig anfallende Wärme am Motor wird zu etwa 90% genutzt und direkt an das Wärmenetz des Gebäudes (Heizung / Warmwasserbereitung) eingespeist. Die elektrische Leistung der verschiedenen Ausführungen der Blockheizkraftwerke variiert zwischen 8,0 und 144 kW, die thermische Leistung von 20 bis 174 kW.
Es werden serienmäßige Motoren eingesetzt, die von uns optimal umgebaut und in das System eingebunden werden. Als Treibstoffe sind Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Pflanzenöle, Rapsöl, RME, AME und auf Wunsch auch andere Treibstoffe möglich.
Es kommen je nach Anforderungen Asynchrongeneratoren oder Synchrongeneratoren zum Einsatz. Die Asychrongeneratoren benötigen ein externes Netz, um Strom zu erzeugen. Synchrongeneratoren laufen dagegen von selbst an, wodurch sie besonders zur Notstromversorgung und für Insellösungen geeignet sind.
Die Anlage ist mit einer Schall- und Wärmeschutzkapsel ausgestattet. Im Gehäuse miteingebaut ist der für die Unterbringung der Steuerung erforderliche Schaltschrank.
Die Anlage kann entweder nach dem Wärmebedarf oder nach dem Strombedarf gesteuert werden. Bei der Wärmebedarfssteuerung schaltet sich das BHKW ein, wenn Wärme benötigt wird. Der erzeugte Strom wird in den Batterien gespeichert. Bei der Strombedarfssteuerung startet das BHKW, wenn Strom benötigt wird. Die dabei gewonnene Wärme wird in Pufferspeichern gespeichert.
Mehrere BHKWs können miteinander vernetzt werden, um eine höhere Leistungsausbeute zu erreichen.
Die Anlage kann auf Wunsch so ausgeführt werden, dass sie über eine Schnittstelle überwacht und gesteuert werden kann.
Unsere BHKWs sind TÜV - geprüft. Die Abgaswerte liegen weit unterhalb der zulässigen Werte. | ||||||||||||||||||||
